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Coworking steuerlich absetzen in 2025: So funktioniert es richtig

Erfahre, wie du Coworking-Mitgliedschaften steuerlich absetzen kannst. Praktische Tipps für Selbstständige, Freelancer und Angestellte, um Coworking Space Kosten optimal geltend zu machen.

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Michael Weber
Steuerberater & Business Consultant
January 2, 20258 min read
Coworking steuerlich absetzen in 2025: So funktioniert es richtig

Coworking Spaces sind längst mehr als nur ein Trend: Für Selbstständige, Freelancer und Start-ups bieten sie einen professionellen Arbeitsplatz, Flexibilität und Networking-Möglichkeiten. Auch Angestellte, die ortsunabhängig arbeiten, nutzen zunehmend Coworking Spaces, um konzentriert zu arbeiten oder Kunden zu empfangen. Doch viele fragen sich: **Kann man Coworking steuerlich absetzen?**

Die gute Nachricht: In den meisten Fällen ist das möglich. Hier erfährst du, worauf es ankommt und wie du dabei am besten vorgehst.

Coworking Space Kosten als Betriebsausgabe für Selbstständige

Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist, kann die Ausgaben für einen Coworking Space in der Regel als **Betriebsausgabe** absetzen. Die Kosten sind direkt mit der beruflichen Tätigkeit verbunden: Projekte werden dort bearbeitet, Meetings mit Kunden geführt und administrative Aufgaben erledigt.

Voraussetzungen für die Anerkennung: - **Berufliche Nutzung**: Die Nutzung muss klar beruflich motiviert sein - **Nachweisbarkeit**: Rechnungen und Verträge müssen vollständig vorliegen - **Angemessenheit**: Die Kosten sollten in einem vernünftigen Verhältnis zum Einkommen stehen

Wichtig ist, dass die Nutzung klar beruflich motiviert ist, denn das Finanzamt verlangt einen nachvollziehbaren beruflichen Zusammenhang.

Coworking steuerlich absetzen als Angestellter

Auch Angestellte können in bestimmten Fällen Coworking Space Kosten absetzen. Wenn der Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz bereitstellt oder Homeoffice nicht möglich ist, können die Gebühren als **Werbungskosten** geltend gemacht werden.

Wichtige Bedingungen für Arbeitnehmer: - Kein geeigneter Arbeitsplatz vom Arbeitgeber bereitgestellt - Homeoffice ist nicht möglich oder unzumutbar - Berufliche Notwendigkeit muss nachweisbar sein - Arbeitgeber übernimmt die Kosten nicht

Hier sollte die individuelle Situation mit einem Steuerberater geprüft werden, da die Anforderungen für Arbeitnehmer strenger sind als für Selbstständige.

Worauf es bei der steuerlichen Anerkennung ankommt

Damit das Finanzamt die Mitgliedschaftskosten akzeptiert, müssen einige wichtige Punkte beachtet werden:

1. Vollständige Dokumentation - **Rechnungen** sauber aufbewahren - **Verträge** und Mitgliedschaftsunterlagen sammeln - **Zahlungsbelege** (Überweisungen, Lastschriften) archivieren

2. Berufliche vs. private Nutzung Eine klare Trennung zwischen beruflicher und privater Nutzung ist wichtig. Bei gemischter Nutzung sollte der berufliche Anteil dokumentiert werden.

3. Häusliches Arbeitszimmer beachten Wer zusätzlich ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend macht, sollte prüfen, ob eine Doppelförderung möglich ist, da in der Regel nur eine Variante anerkannt wird.

4. Angemessenheitsprüfung Die Kosten sollten in einem vernünftigen Verhältnis zum beruflichen Nutzen und Einkommen stehen.

Praxisbeispiel: Steuerersparnis durch Coworking

Ein **Freelancer** zahlt für sein Coworking-Abo 250 Euro im Monat. Auf das Jahr gerechnet summiert sich das auf **3.000 Euro**. Bei einem persönlichen Steuersatz von dreißig Prozent ergibt das eine mögliche **Steuerersparnis von rund 900 Euro**.

Rechenbeispiel: - **Jährliche Coworking-Kosten**: 3.000 € - **Persönlicher Steuersatz**: 30% - **Steuerersparnis**: 3.000 € × 30% = 900 € - **Effektive Kosten**: 3.000 € - 900 € = 2.100 €

Damit wird deutlich: Coworking kann nicht nur die Produktivität steigern, sondern auch finanziell attraktiv sein.

Welche Coworking-Kosten sind absetzbar?

Vollständig absetzbar: - **Mitgliedschaftsgebühren** (Monats- oder Jahresabos) - **Tagestickets** für gelegentliche Nutzung - **Meeting-Raum-Buchungen** für Kundentermine - **Zusatzleistungen** wie Postservice oder Telefon

Teilweise absetzbar: - **Verpflegung** im Coworking Space (nur beruflicher Anteil) - **Networking-Events** (wenn beruflich relevant) - **Parkgebühren** bei beruflicher Nutzung

Tipps für die optimale steuerliche Nutzung

1. Separate Buchführung Führe eine separate Aufstellung aller Coworking-bezogenen Ausgaben.

2. Berufstagebuch Dokumentiere die berufliche Nutzung des Coworking Spaces in einem Arbeitstagebuch.

3. Professionelle Beratung Bei größeren Beträgen oder komplexen Situationen solltest du einen Steuerberater konsultieren.

4. Vertragsgestaltung Achte darauf, dass Verträge auf deinen Namen oder dein Unternehmen laufen.

Fazit: Coworking steuerlich absetzen lohnt sich

Coworking-Mitgliedschaften können steuerlich abgesetzt werden, wenn die berufliche Nutzung klar im Vordergrund steht und die Kosten nachweisbar sind. Für **Selbstständige** ist das in der Regel unkompliziert, während **Angestellte** ihre individuelle Situation prüfen sollten.

Mit der richtigen Dokumentation profitieren Arbeitnehmer und Freelancer gleichermaßen von den Vorteilen eines Coworking Spaces – sowohl für die Arbeit als auch für die Steuererklärung.

Deine nächsten Schritte: 1. **Dokumentation starten**: Sammle alle relevanten Belege 2. **Berufliche Nutzung definieren**: Kläre den geschäftlichen Zweck 3. **Steuerberater konsultieren**: Bei Unsicherheiten professionelle Hilfe holen 4. **Coworking-Mitgliedschaft optimieren**: Wähle das passende Abo für deine Bedürfnisse

*Du suchst noch den passenden Coworking Space? Bei 95desk Berlin findest du flexible Mitgliedschaften, die sich perfekt für die steuerliche Absetzung eignen. Kontaktiere uns für eine persönliche Beratung!*

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Michael Weber

Steuerberater & Business Consultant

Michael Weber is a key member of the 95desk team, passionate about creating inspiring workspaces and fostering professional communities.

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